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SCHUTZKONZEPT COVID-19

Am 4er-Tisch trotzdem geniessen

Schutzkonzept für das Gastgewerbe unter Covid-19. Gültig seit dem 29. Oktober 2020

Mit dem Betreten des Restaurant Eintracht anerkennen Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitende das vorliegende Schutzkonzept und verpflichten sich, dessen Anweisungen Folge zu leisten. Dieses Schutzkonzept ist gültig bis auf Widerruf.

 

  • Alle Personen im Betrieb reinigen und desinfizieren sich regelmässig die Hände. Anfassen von Objekten und Oberflächen wird auf ein notwendiges Minimum reduziert.

  • Gäste werden gebeten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände entweder gründlich mit Seife zu waschen und/oder zu desinifzieren. Der Gastgeber stellt Desinfektionsmittel am Eingang zur Verfügung. Die Toiletten befinden sich ebenfalls im Erdgeschoss.

  • Pro Tisch darf die Gästegruppe nicht mehr als vier Personen betragen. Auch bei Veranstaltungen (max. 50 Personen)  beträgt die maximale Grösse der Gästegruppen vier Personen pro Tisch. Familien (Grosseltern, Eltern, Kinder) – sofern sie im selben Haushalt leben – dürfen am selben Tisch sitzen, auch wenn sie mehr als vier Personen umfassen.

  • Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr gilt eine national verordnete Sperrstunde. Sämtliche Gäste haben das Lokal um spätestens 23 Uhr zu verlassen.

  • Pro Einzelperson oder zusammengehörige Gästegruppe muss mindestens ein Name inklusive Telefonnummer angegeben werden. Entweder durch einen handschriftlichen Listeneintrag oder mittels QR-Code.

  • Eine Konsumation im Stehen ist ausgeschlossen. Während des Normalbetriebs werden Bestellungen am Tisch aufgenommen. Bei Konzertbetrieb gilt bei Bestellung an der Theke eine Maskenpflicht.

  • Mitarbeitende und andere Personen halten möglichst 1.5 Meter Abstand zueinander. Die Mitarbeitenden tragen durchgehend Schutzmasken. Besucher tragen Schutzmasken sobald sie sich im Restaurant bewegen und nicht am Tisch sitzen.

  • Oberflächen werden regelmässig - z.B. nach jedem Gästewechsel am Tisch - fachgerecht gereinigt.

  • Besonders gefährdete Personen bitten wir, Ihren Besuch auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Die Mitarbeitenden der Eintracht haben jedoch keine Befugnis zur Wegweisung.

  • Weggewiesen werden von den Mitarbeitenden jedoch offensichtlich kranke Personen. Wer Symptome einer Erkrankung zeigt, bleibt bitte zuhause.

  • Bei Veranstaltungen muss sich jede Gästegruppe bei der Einlasskontrolle mit Name, Vorname und Telefonnummer in eine Anwesenheitsliste eintragen oder mittels Mindful-App den aktuellen QR-Code einlesen. 

  • Sollte trotz aller Schutzmassnahmen ein Infektionsfall auftreten und der Kantonsarzt unter Anwendung des Contact Tracings eine Quaratäne von 10 Tagen anordnen, kann die Restaurant Eintracht GmbH für Er-werbsausfall und/oder entstandene Schäden nicht haftbar gemacht werden. Gäste übernehmen mit ihrem Besuch die Selbstverantwortung für eine allfällige Selbstisolation.

 

Herzlichen Dank für Deine Kooperation. Je besser jede/r von uns Sorgfalt walten lässt, desto schneller kehren wir anhaltend zur Normalität zurück. Bruno Metzger, Geschäftsführer, 079 431 92 56

Gemäss Weisung des Bundes erfassen wir pro Gästegruppe mindestens eine Kontaktperson, so dass wir die allfällige Ansteckungsketten rückverfolgen könnten.

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Wir setzen dabei einerseits auf die konventionelle Namenserhebung mit handschriftlichem Eintrag in eine Kontaktliste und andererseits auf eine digitale Lösung. Dabei nutzen wir die App «Mindful», bei welcher wir täglich einen neuen QR-Code generieren, der von den Gästen mit der App auf dem Mobiltelefon eingelesen werden kann.

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Gäste können sich für eine Erhebungsmethode entscheiden.

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